PRIVATES BAURECHT

Im privaten Baurecht vertrete ich Bauherren und Bauunternehmer außergerichtlich und gerichtlich bis hin zum Oberlandesgericht.

Bei Erfordernis arbeite ich mit einem Bausachverständigen zusammen. Hierbei werden die bestehenden Mängel von Bauwerken bzw. ausgeführten Bauleistungen aufgezeigt. Diese können dann Grundlage für ein gegebenenfalls durchzuführendes selbstständiges Beweisverfahren oder ein Gerichtsverfahren sein.

Dabei nutze ich meine jahrelangen Erfahrungen als ehemaliger Ökonom auf einer Baustelle in Schwarzenberg (Erzgebirge) bei der kompletten Errichtung eines Heizwerkes und meiner darauf folgenden Tätigkeit als Justiziar eines ehemaligen Generalauftragnehmers für die Errichtung von Heizwerken und Fernwärmenetzen. Hier geht es insbesondere um die Erfassung von technischen Zusammenhängen für das Verständnis von Baustreitigkeiten.

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